Altölverordnung

Gesetzliche Hinweise zum Umgang mit Altöl gemäß der Altölverordnung (AltölV)

Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt!
Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos in unserer Altölannahmestelle zurückzunehmen:

  • Vebrennungsmotorenöle
  • Getriebeöle
  • Ölfilter sowie die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle.
Sie können dieses Altöl in der Menge bei uns am Versandlager während der Öffnungszeiten kostenfrei abgeben, sofern diese der bei uns direkt bezogenen Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:
Motor Geräte.de
Solbrink 12
31061 Alfeld

Die Öffnungszeiten sind: Montags bis Freitags im Zeitraum 9:00 – 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Versandkosten zur Rückgabe des Altöls immer durch den Versender zu tragen sind. Nicht ausreichend frankierte Sendungen können leider nicht angenommen werden.

Im Falle der Abgabe von Altöl über den Versandweg, weisen wir darauf hin, dass Altöl in Abhängigkeit seines jeweiligen Flammpunkts als Gefahrgut eingestuft und dementsprechend besonders zu verpacken und deklarieren ist.
                                                                                                                                                                                                                                                         Sie haben alternativ auch die Möglichkeit der kostenfreien Entsorgung Ihres Altöls an allen Altöl Annahmestellen in Deutschland. Die Adresse Ihrer nächst gelegene Altöl Annahmestelle teilt Ihr kommunaler Entsorgungsverband bzw. Ihrer regionale Verwaltungsbehörde gerne mit.